Einwilligung im Bewerbermanagement: wann sie nötig ist und wann nicht
Einwilligungen sind im Bewerbermanagement nicht der Standard, sondern die Ausnahme für genau definierte Zwecke. Entscheidend ist die Trennung nach Rechtsgrundlage, die saubere Dokumentation und ein ATS, das Widerrufe sofort wirksam macht.