Bewerberdaten sauber löschen: DSGVO-Praxis für Personalberater
Die Kurzantwort: Löschen Sie Bewerberdaten nach Zweckwegfall vollständig und nachweisbar im ATS und CRM, inklusive Dubletten, E-Mails, Backups und Logs. Regeln Sie Fristen, Rollen, Workflows und dokumentieren Sie jede Maßnahme revisionssicher.